Statuten

§1

 

 

Unter dem Namen "Quartierverein Allmend-Münzlishausen" besteht mit Sitz in Baden ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB.

 

Der Verein hat folgende Zwecke:

a.) Wahrung der Quartierinteressen

b.) Stellungnahme zu wichtigen Quartier- und Gemeindeangelegenheiten

c.) Pflege freundschaftlich-nachbarlicher Beziehungen

d.) Organisation von Quartierveranstaltungen


§2

Mitglieder des Vereins sind alle Einwohner der Allmend und von Münzlishausen ab dem 16. Altersjahr, die sich mit dem Quartier verbunden fühlen.


§3

Die Mitglieder können pro Haushalt einen Mitgliederbeitrag entrichten, mindestens in der Höhe des durch die Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrages.


§4

Organe des Vereins sind:

  1. Mitgliederversammlung
  2. Vorstand bestehend aus Präsident, Vizepräsident, Kassier, Aktuar und drei bis fünf Beisitzern
  3. Zwei Rechnungsrevisoren

§5

Der Präsident, die Vorstandsmitglieder und die Rechnungsrevisoren werden durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich im Übrigen selbst.


§6

Der Verein hält jeweils im Frühjahr die ordentliche Mitgliederversammlung ab. Die Mitgliederversammlung entscheidet über:

 

a. Genehmigung des Vorjahresprotokolls

b. Genehmigung des Jahresberichtes

c. Berichts des Kassiers und der Revisoren, Abnahme der Jahresrechnung

d. Festsetzung des Jahresbeitrages

e. Wahl des Vorstandes, des Präsidenten und der Revisoren (Gesamterneuerungswahlen alle zwei Jahre in den ungeraden Jahren)

f. Beschlussfassung über die Vereinstätigkeit (Jahresprogramm) und den geplanten Einnahme- und Ausgaberahmen

g. Anträge und allgemeine Umfrage


§7

Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Mitgliederversammlungen einberufen. Er ist dazu verpflichtet, wenn dies 20 Mitglieder schriftlich verlangen.


§8

Jede einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Bei Wahlen und Abstimmungen, die in der Regel offen vorgenommen werden, entscheidet das absolute Mehr der Anwesenden.


§9

Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und besorgt die laufenden Geschäfte. Der Präsident ist zu zweit mit einem anderen Vorstandsmitglied unterschriftsberechtigt. Im Rechnungsverkehr ist der Kassier mit Einzelunterschrift berechtigt.


§10

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


§11

Das regelmässig erscheinende Quartierblatt wird in alle Haushalte im Quartier verteilt. Auswärtige Interessenten erhalten das Quartierblatt gegen einen Unkostenbeitrag in der Höhe eines jährlichen Mitgliederbeitrages.


§12

Bei Auflösung des Vereins, welche anlässliche einer Mitgliederversammlung von drei Vierteln der Mitglieder beschlossen werden kann, werden die vorhandenen Gelder und Akten dem Stadtrat Baden zu treuen Händer übergegen, bis ein neuer Quartierverein mit gleichwertigen Zielen gegründet wird.


Diese Statuten ersetzen die Statuten vom 14. März 1977. Sie treten mit Genehmigung durch die Mitgliederversammlung vom 16. Mai 2013 in Kraft.

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Statuten Quartierverein Allmend-Münzlishausen
Statuten_V2013.docx
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